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Die Binnenstruktur der Krankenversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz
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Am 1. Januar 1996 sind wesentliche gesetzliche Änderungen im Binnenbereich der Krankenversicherungsträger in Kraft getreten. Deren Auswirkungen, insbesondere auf die Rechtsverhältnisse von Vorstandsmitgliedern und Verwaltungsräten gesetzlicher Krankenkassen, stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. So werden u. a. die Wahl und die Zuständigkeiten von Verwaltungsräten nach der neuen Rechtslage thematisiert. Breiten Raum nehmen daneben Fragen der Bestellung, Vergütung und Amtsbeendigung von Vorstandsmitgliedern ein. Besondere Berücksichtigung finden zudem die Konsequenzen, die sich aus der Übertragung des neuen Organisationsmodells auf die Landes- und Bundesverbände der Krankenkassen ergeben.
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1996
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