Versicherungsschutz bei behördlicher Inanspruchnahme zur Altlastsanierung
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Häufig sind es Behörden, die im Falle von Bodenverunreinigungen den Verantwortlichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Sanierung auffordern. Dabei ist die Frage der Kostentragung angesichts deren Ausmaßes von erheblicher Bedeutung. Die derzeit am Markt erhältlichen Versicherungen sind auf derartige Fälle nicht zugeschnitten. Schutz bieten jedoch in bestimmten Fällen die Haftpflichtversicherungen, obwohl sie grundsätzlich nur Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts abdecken. Im Rahmen der Untersuchung wird das Eingreifen dieser Versicherungen erörtert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Regelungen zum Ersatz von Rettungskosten, die der Abwendung und Minderung eines Schadens dienen.