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Der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler
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Trotz seiner relativ geringen materiellen Machtmittel besaß der Mainzer Kurfürst als Reichserzkanzler eine zentrale verfassungsrechtliche Bedeutung vor allem in der frühen Neuzeit als zweiter Mann im Reich nach dem Kaiser. So standen ihm u. a. die Leitung der Kaiserwahl, großenteils das Recht der Krönung, das Direktorium des Reichstags und anderes zu. Der Kolloquiumsband zieht Bilanz über die Forschungsarbeit zum Reichserzkanzleramt.
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1997
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