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Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Lauenburg wurde bis ins 19. Jahrhundert durch Privilegien geprägt, die Herzog Franz II. den Ständen im Unionsvertrag von 1585 gewährte. Diese Privilegien wurden von nachfolgenden Landesherren in neuen Verträgen bestätigt. Die Untersuchung zur Ritter- und Landschaft in der frühen Neuzeit bringt neue wissenschaftliche Ergebnisse zur askanischen und welfischen Zeit durch die Auswertung handschriftlicher Archivalien. Ziel ist es, die Verfassungsentwicklung unter den Askaniern und Welfen, die Ausbildung ständischer und landesherrlicher Organe, die Finanzverwaltung und die Gerichtsbarkeit darzustellen sowie die Bedeutung der Stände und ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Verhältnis zur fürstlichen Herrschaft zu beleuchten. Besonders anschaulich werden die Abläufe der Landtage und die „geheimen Treffen“ des Adels durch Quellenzitate geschildert. Aufgrund der wiederholten Bestätigung alter Rechte und der Sonderstellung Sachsen-Lauenburgs als Nebenland des Kurfürstentums Hannover konnte sich der Absolutismus nur begrenzt entwickeln. Der Untersuchungszeitraum reicht von der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bis 1803, als das Gebiet durch die französische Armee besetzt wurde, und umfasst das Kernland des Herzogtums. Im abschließenden theoretischen Teil wird betont, dass der Staatsbildungsprozess spätestens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begann. Die landständische Verfassung und
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Die Ritter- und Landschaft im Herzogtum Sachsen-Lauenburg in der frühen Neuzeit, Christiane Kenzler
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- 1997
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