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Gläubigerschutz bei Ausgliederung eines Einzelkaufmanns auf eine Kapitalgesellschaft

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Um Umstrukturierungsvorgänge von Unternehmen zu erleichtern und dabei gleichzeitig die divergierenden Interessen der davon Betroffenen zu berücksichtigen, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Umwandlungsgesetz einen handelsrechtlichen Rahmen für solche Vorgänge geschaffen. Neben den Arbeitnehmern und den Gesellschaftern des bzw. der betreffenden Unternehmen sind insbesondere Gläubiger von solchen Vorgängen betroffen. Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit, inwiefern bei der Umwandlung eines Einzelkaufmanns in eine Kapitalgesellschaft die Interessen der Gläubiger der beteiligten Rechtsträger durch gesetzliche Maßnahmen vor den Auswirkungen solcher Veränderungen zu schützen sind. Der der Untersuchung zugrundegelegte Umwandlungsfall ist dabei sowohl von erheblicher praktischer Relevanz als auch von außerordentlicher wissenschaftlicher Brisanz, da von einem solchen Vorgang zwei sehr unterschiedliche Unternehmensverfassungen betroffen sind. Der Verfasser zeigt zunächst auf, welche grundsätzlichen Anforderungen an den gesetzlichen Gläubigerschutz zu stellen sind und welche Gläubigerschutzvorschriften de lege lata vorhanden sind. Für die drei betroffenen Gläubigergruppen - die beim Einzelkaufmann verbleibenden Gläubiger, die auf die Kapitalgesellschaft übergehenden Gläubiger und die bestehenden Gläubiger der Kapitalgesellschaft - wird in systematischer Weise nach den zuvor erarbeiteten Kriterien herausgearbeitet, welche Auswirkungen die Umwandlung auf ihre Positionen haben kann und welche Veränderungen dabei nach einem gesetzlichen Schutz verlangen. Vor dem Hintergrund der so gewonnenen Erkenntnisse, wird - wiederum nach den drei Gläubigergruppen differenziert - der de lege lata bestehende Gläubigerschutz den theoretisch begründeten Anforderungen gegenübergestellt. Ergibt sich aus diesem Vergleich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, sei es aus einem Mangel an gläubigerschützenden Normen, sei es aufgrund eines überdimensionierten Gläubigerschutzes, werden anschließend Vorschläge zu einer Lösung de lege ferenda gemacht. Im Rahmen dieser Arbeit werden insbesondere ausführliche Untersuchungen über 1. die bilanzielle Behandlung von Sacheinlagen, 2. die Probleme der Konkretisierung der Anwendungsvoraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung sowie ihrer Bilanzierung und 3. alternative Möglichkeiten einer zweckmäßigen Überschuldungsfeststellung angestellt. Dabei weist der Verfasser nach, dass das gegenwärtige System des Gläubigerschutzes bei Umwandlung eines Einzelkaufmanns auf eine Kapitalgesellschaft unzweckmäßig ist und einzelne gesetzliche Normen einer theoretisch überzeugenden Begründung nicht zugänglich sind. Aufgrund der theoretisch fundierten Ansätze lassen sich dabei eine Vielzahl der Überlegungen auch auf ähnliche Umwandlungsvorgänge übertragen.

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1997

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