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Prognosepublizität

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Der in 289 HGB verankerte Lagebericht steht als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument neben dem Jahresabschluß. Neben vergangenheitsbezogenen Ausführungen sieht 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB für den Lagebericht auch eine Prognosepublizität vor. Kapitalanleger werden sich vor allem für diesen Teil der Rechnungslegung interessieren, wenn die dort gemachten Ausführungen aussagekräftig und glaubhaft sind. Beide Anforderungen sind in den veröffentlichten Geschäftsberichten der deutschen Aktiengesellschaften, die den Lagebericht i. d. R. enthalten, nur unzureichend erfüllt. Die in dieser Arbeit angestellten theoretischen Analysen liefern die benötigten Anhaltspunkte für eine sowohl informationsökonomische, entscheidungslogische und den Intentionen des Gesetzgebers folgende praktische Umsetzung des 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB. Mit der Formulierung von «Rahmengrundsätzen ordnungsmäßiger Prognosepublizität im Lagebericht» werden die theoretischen Überlegungen zu einem geschlossenen Gestaltungsvorschlag verdichtet. Abschließend werden exemplarisch vier aktuelle Lageberichte an den entwickelten Anforderungen gemessen.

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1998

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