Gebehochzeiten in Westfalen
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Hochzeitsgaben in Form von Geldgeschenken gehörten in den vergangenen Jahrhunderten zum festen Brauch in den ländlichen Gebieten Westfalens. Durch diese Art des Schenkverhaltens mit Anspruch auf Gegengabe waren die großen Hochzeitsfeste durch eine „gemeinschaftliche Finanzierung“ gesichert. Auch konnte im Gegensatz zu Naturalgaben ein Überschuß in den neu gegründeten Hausstand einfließen. Die Bezeichnung „Gebehochzeit“ wurde von der Obrigkeit erfunden, um diese Beisteuerpflicht - die weithin die bäuerliche Festkultur in Westfalen bestimmte - eingrenzen zu können. In Mißkredit gerieten die Hochzeiten im 19. Jahrhundert, als es mit Aufhebung der Luxusgesetze zu Ausschreitungen kam. Die Autorin untersucht die Gründe für den Wandel der Schenkbräuche und die Auswirkungen auf das Feierverhalten bei den ländlichen Hochzeiten für die Zeit der Frühen Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.