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Die Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im gerichtlichen Mahnverfahren am Beispiel der Geltendmachung von Inkassokosten als Nebenforderung

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Am Beispiel von Inkassokosten als Nebenforderung werden Bestehen und Umfang der Befugnis des Rechtspflegers zur Prüfung der im Mahnverfahren geltend gemachten Forderungen untersucht. Als Grundlage der Untersuchung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkassotätigkeit einschließlich der anfallenden Kosten sowie die materielle Ersatzfähigkeit von Inkassokosten geklärt. Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung des Mahnverfahrens sowie der gesetzgeberischen Intention folgt eine genaue Untersuchung von Rechtsgrundlagen und Umfang der Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers. Im Ergebnis ist der Rechtspfleger zu einer eingeschränkten Sachprüfung berechtigt und verpflichtet. Bei der Geltendmachung überhöhter Inkassokosten als Nebenforderung im Mahnverfahren führt er eine Zugangskontrolle zum Mahnverfahren durch.

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1998

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