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Der Personalabbau nach der Insolvenzordnung

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Die Arbeit behandelt den Personalabbau nach der Insolvenzordnung zur Sanierung des Schuldners. Untersucht werden die dem Insolvenzverwalter zusätzlich zum Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung gestellten Möglichkeiten, den Personalbestand zu reduzieren. Der Insolvenzverwalter kann entweder die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur vorzeitigen Betriebsänderung beantragen oder mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer vereinbaren. Außerdem besteht die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht im Sammelverfahren feststellen zu lassen, daß bereits ausgesprochene oder noch auszusprechende Kündigungen aus betrieblichen Gründen erforderlich und sozial gerechtfertigt sind.

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1998

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