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Die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Umwandlungen gewerblicher Unternehmen nach dem neuen Umwandlungsrecht

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Am 01.01.1995 traten ein neues Umwandlungsgesetz (UmwG) und ein neues Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) in Kraft. Das UmwG erhöht die Flexibilität von Unternehmen, indem es Umwandlungen ohne Liquidation und Neugründung ermöglicht. Vermögen wird bei Umwandlungen entweder als Ganzes oder gar nicht übertragen, wodurch Komplikationen der Einzelrechtsnachfolge vermieden werden. Steuerrechtlich führt die Umwandlung jedoch grundsätzlich zu einer Liquidation und damit zu einer Liquidationsgewinnbesteuerung, obwohl die Gewinne nicht durch übliche Markttransaktionen „realisiert“ werden. Mit dem neuen UmwStG erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, steuerneutraler umzuwandeln und Verlustvorträge in die neue Gesellschaft mitzunehmen. Das UmwStG zielt darauf ab, schädliche Folgen von Umwandlungen fortbestehender Unternehmen zu vermeiden und die unternehmerische Flexibilität zu steigern. Bisherige Stellungnahmen zur neuen Regelung konzentrieren sich meist auf zivilrechtliche Aspekte, während bilanzielle Fragen, wie der Maßgeblichkeitsgrundsatz im Umwandlungsfall, die Ermittlung der Anschaffungskosten in der Handelsbilanz, die Verbuchung von Differenzbeträgen bei Buchwertfortführung und mögliche Steuerfolgen des Wegfalls der Anschaffungsprämisse im UmwStG nur vereinzelt behandelt werden. Diese Arbeit soll zur Klärung dieser Probleme beitragen.

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Die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Umwandlungen gewerblicher Unternehmen nach dem neuen Umwandlungsrecht, Natalie Pickhardt

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Erscheinungsdatum
1998
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