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Am 15. April 1994 endete in Marrakesch die achte Verhandlungsrunde des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), die Uruguay-Runde. Die Ergebnisse führten zu einer grundlegenden Umgestaltung der Welthandelsordnung: Das provisorisch angewandte GATT-Abkommen von 1947 wurde als „GATT 1994“ in die neu gegründete Welthandelsorganisation (WTO) integriert, zusammen mit dem Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (TRIPs) und dem Dienstleistungsabkommen GATS. Im Fokus der Arbeit steht ein kontroverser Aspekt der Verhandlungen zum „General Agreement on Trade in Services“: die Einbeziehung audiovisueller Medien als Dienstleistungen und die Frage, ob sie als „kultureller Faktor“ Ausnahmeregelungen benötigen, was insbesondere von der EU, vor allem Frankreich und Spanien, vehement gefordert wurde. Die Arbeit bietet einen Überblick über die Strukturen der Welthandelsordnung und beschreibt die Verhandlungen zu den audiovisuellen Medien, die letztlich zu deren faktischer Ausklammerung aus dem GATS führten. Ein Modell wird entwickelt, um die audiovisuellen Medien in das GATS zu integrieren, wobei die kulturelle Dimension dieses Sektors berücksichtigt wird. Die Untersuchung schlägt eine „Kulturschutzklausel“ als Ausnahmebestimmung vor, die die kulturellen Schutzbedürfnisse der EU-Staaten erfüllt und gleichzeitig wirtschaftlichen Protektionismus unter dem Vorwand des Kulturschutzes verhindert.
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Die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet der audiovisuellen Medien, Helmut Baumann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1998
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