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Wettbewerbspolitische Theorien und ihre Umsetzung im Kartellrecht

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Die kartellrechtliche Praxis eines Staates ist in ihren Grundzügen durch die entsprechenden Rechtsvorschriften bestimmt – unabhängig von der aktuellen Haltung, die seine Regierung zum wirtschaftlichen Wettbewerb einnimmt. Gerade grenzüberschreitend tätige Unternehmen und ihre Rechtsberater sind daher auf Kenntnisse der jeweiligen Rechtslage dauerhaft angewiesen. Der Verfasser kommentiert im Anschluß an einleitende Bemerkungen zu den Arten des wettbewerbsbedrohenden Verhaltens und der öffentlich-rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten das tschechische Kartellrecht und vergleicht es mit dem deutschen und europäischen Recht. Die drei Hauptbereiche des Kartellrechts (Kartelle, Fusionen, Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung) bewertet er sowohl aus der Sicht des Wissenschaftlers wie des Praktikers; die zahlreichen konkreten Empfehlungen richten sich somit insbesondere an in Tschechien engagierte Unternehmen und Juristen. Der Verfasser ist Handelsrechtslehrer und als ständiges Mitglied der Apellationskommission des tschechischen Kartellamts und Rechtsanwalt auch mit praktischen Fragen des Handels- und Wettbewerbsrechts bestens vertraut.

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1998

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