Die Beschränkung nationaler Immaterialgüterrechte durch Art. 86 EG-Vertrag
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Nationale Immaterialgüterrechte gewähren rechtliche Monopolstellungen, mit denen, je nach Marktverhältnissen, der relevante Markt beherrscht werden kann. Art. 86 EG-Vertrag verbietet das Ausnützen marktbeherrschender Stellungen und steht damit in einem Spannungsverhältnis zu den geistigen Eigentumsrechten. Der Autor untersucht die Rechtsprechung zu diesem Spannungsverhältnis. Dabei wird vertieft auf das Magill-Verfahren vor den Europäischen Wettbewerbsbehörden eingetreten und insbesondere das Urteil des EuGH analysiert. Auch alternative Lösungsansätze wie die Anwendung der Prinzipien von Art. 36 EG-Vertrag, die Grundsätze der unzulässigen Geschäftsverweigerung marktbeherrschender Unternehmen und die Essential Facility-Doktrin kommen ausführlich zur Sprache.