Rentenversicherung, SGB VI
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Das Altersvermögens-(Ergänzungs-) Gesetz 2001 bringt nicht nur tiefgreifende und einschneidende Veränderungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich, sondern stellt die Altersvorsorge auf eine neue Grundlage. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, die als 1. Säule der Alterssicherung bleibt, und der Förderung der betrieblichen Altersversorgung als 2. Säule, sollen künftig bei der 3. Säule die Vorteile einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge = „Riesterrente“ mit ihren Möglichkeiten zu höheren Renditen besser genutzt werden. Alle wichtigen Punkte der Reformgesetze werden in der Neuauflage in bewährter Weise für die Praxis erläutert. Behandelt werden praktisch alle für die Versicherten und Rentner wichtigen Rechtsbereiche, insbesondere: - Versicherter Personenkreis - Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - Rentenberechnung - Altersteilzeit - „Riesterrente“ - Förderung der betrieblichen Altersversorgung Einen weiteren breiten Raum nehmen die Erörterungen folgender Teilbereiche ein: - Vorzeitiges Ausscheiden wegen Erwerbsminderung - Beschäftigungsbrücke - Flexiblisierung der Altersgrenze - Rentenabschläge - Teilrente - Hinzuverdienst - Altersteilzeit Für Personalbüros, Rentenberater, Betriebs- bzw. Personalräte, Interessenvertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ehrenamtliche und Berufsrichter der Sozialgerichtsbarkeit, versicherte und Rentner.