Gleichwertigkeitsnachweis nach Ziffer 2.4 TASi für die Ablagerung von mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfällen
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Die in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) vorgegebenen Standards führen in der Regel dazu, daß sie nur noch durch Müllverbrennungsanlagen mit erheblichem Investitionsaufwand einzuhalten sind – es sei denn, es gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis nach Ziffer 2.4 TASi für ein anderes Verfahren. Auf der Grundlage einer Zulassung nach Ziffer 2.4 der TASi kann eine Deponie auch über das Jahr 2005 hinaus weiterbetrieben werden, wenn eine hochwertige mechanisch-biologische Restabfallbehandlung sowie eine angepaßte Deponierung durchgeführt wird. Gebietskörperschaften, die über ausreichendes Deponievolumen verfügen, wird die Möglichkeit eröffnet, für den Deponiebau getätigte Investitionen über wirtschaftlich vertretbare Zeiträume abzuschreiben und den Abschluß einer Deponie zu ökonomisch vertretbaren Kosten sicherzustellen. In dieser Veröffentlichung wird der Gleichwertigkeitsnachweis für ein Verfahren zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung einschließlich angepaßter Deponierung dokumentiert, welches in der beantragten Form in Brandenburg genehmigt wurde. Der Prüfbericht des Landesumweltamtes sowie weiterführende Beiträge zu Spezialfragen runden den Band ab. Mit diesem Buch erhalten interessierte Gebietskörperschaften, Ingenieurbüros usw. eine wichtige Arbeitshilfe als Grundlage für jeden Gleichwertigkeitsnachweis.