Eugenische Zwangssterilisation und Schwangerschaftsabbrüche im Nationalsozialismus
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Die Arbeit befaßt sich mit den 350.000 - 400.000 eugenischen Zwangssterilisationen, die zwischen 1934 und 1945 im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland vorgenommen wurden. Deren juristische Grundlage bildete das «Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» vom 14. Juli 1933. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt auf den Sterilisationen an der Universitätsfrauenklinik Freiburg sowie der Praxis der Erbpflege in Freiburg und Baden. Die ausführliche Aufarbeitung der zeitgenössischen medizinischen und juristischen Fachliteratur gewährt einen Einblick in die rassenhygienische Ideologie und die nationalsozialistische Rechtsauffassung. Abschließend werden die Bewertung des Gesetzes nach 1945 und die getroffenen Wiedergutmachungsmaßnahmen besprochen.