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Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der "fortgesetzten Tat"

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Im Mai 1994 hat der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat aufgegeben (BGHSt 40, 138 ff.). Seither sind gleichartige Tatserien grundsätzlich nicht mehr zu einer einzigen Tat zusammenzufassen, sondern jede einzelne Gesetzesverletzung ist als selbständige Tat zu behandeln. Die Einbringung dieser neuartigen Perspektive hat die strafrechtliche Praxis in mancher Hinsicht vor zum Teil sehr schwierige Probleme gestellt. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 15. bis 16. Juni 1998 eine Fachtagung zum Thema „Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der “fortgesetzten Tat"„. Ziel der Veranstaltung war es, von ganz unterschiedlichen Positionen aus Einblicke in die neue“ Rechtswirklichkeit zu gewähren, Möglichkeiten eines Erfahrungsaustauschs anzubieten, den konkreten Fragen aus der Praxis konkrete Antworten gegenüberzustellen, ein kritisches Forum für eine Diskussion zu bieten und Perspektiven aufzuzeigen. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen Diskussionsbericht.

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Zur Rechtswirklichkeit nach Wegfall der "fortgesetzten Tat", Claudius Geisler

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Erscheinungsdatum
1998
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