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Das Ehegattensplitting

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Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Untersuchung über das Ehegattensplitting ist das aus dem Gleichheitssatz abgeleitete Gebot, die Einkommensteuer an der persönlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen auszurichten. Hierbei ergibt sich ein Gestaltungsspielraum zwischen der Anerkennung indirekter Unterhaltspflichten (insbesondere infolge des Subsidiaritätsgrundsatzes der Sozial- und Arbeitslosenhilfe) bis zur Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten. Dem trägt das Ehegattensplitting mit seiner Fiktion der Halbteilung nicht Rechnung. Infolgedessen ergeben sich Vorteile insbesondere für gutsituierte Einverdienst-Ehen und Nachteile für unverheiratete Paare, Familien, Zweiverdienst-Ehen und mittelbar für Frauen. Die Untersuchung zeigt, daß die meist undifferenzierten Argumente für das Ehegattensplitting verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten. Im Vergleich mit verschiedenen anderen Besteuerungsmethoden ist der Individualbesteuerung mit transferierbaren Existenzminimumfreibeträgen der Vorzug zu geben.

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