Die wettbewerbspolitische Beurteilung horizontaler Forschungs- und Entwicklungskooperationen
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Die wachsende Verbreitung von FuE-Kooperationen zwischen konkurrierenden Unternehmen führt zu der Frage, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen diese Kooperationen den Wettbewerb beschränken. Die Analyse der möglichen Wohlfahrtseffekte, die von FuE-Kooperationen ausgehen, zeigt, daß sie potentiell dazu geeignet sind, die Durchführung von Innovationen zu verzögern oder Innovationsergebnisse zu verschlechtern. Als Bedingungen, unter denen diese negativen Effekte auftreten, wurden in der Literatur bislang ausschließlich Marktstrukturkriterien und Marktverhaltensweisen behandelt. Diese erweisen sich jedoch bei näherer Betrachtung als ambivalent und sind somit für eine wettbewerbspolitische Beurteilung von FuE-Kooperationen unzureichend. Die These der Arbeit lautet, daß für die wettbewerbsbeschränkende Wirkung einer FuE-Kooperation vielmehr der Zweck entscheidend ist, den die Partner mit der Kooperation verfolgen: Eine Kooperation ist im Prinzip unbedenklich, solange der von den Unternehmen angegebene Zweck einer Verbesserung der FuE-Leistung plausibel ist. Es wird untersucht, welche Bedeutung dem mit der Kooperation verfolgten Zweck im Wettbewerb zukommt, in welchen Marktstrukturen und bei welchen Verhaltensweisen die Verfolgung eines wettbewerbsbeschränkenden Zwecks wahrscheinlich ist und in welchen Schritten bei der wettbewerbspolitischen Beurteilung von FuE-Kooperationen vorzugehen ist. Dabei wird deutlich, daß die Prüfung der Plausibilität des Leistungszwecks einer FuE-Kooperation in praxi ergänzt werden muß um die Prüfung der Wirkung der Kooperation auf die Offenheit des FuE-Wettbewerbs. Die vorgeschlagene Vorgehensweise zur wettbewerbspolitischen Beurteilung von FuE-Kooperationen wird auf eine Reihe konkreter Fälle angewandt, um die faktische Gefährdung des Innovationswettbewerbs durch solche Kooperationen einzuschätzen. Im Ergebnis zeigt sich, daß sie nur in Ausnahmefällen den Wettbewerb beschränken und daß nach der bisherigen Erfahrung im wesentlichen nur bei Verwertungsabreden wettbewerbspolitische Probleme aufgetreten sind. Abschließend wird vor dem Hintergrund der eigenen Ergebnisse eine Darstellung und Kritik der Beurteilung von FuE-Kooperationen in der deutschen, europäischen und US-amerikanischen Wettbewerbspolitik vorgenommen.