Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz
Autoren
Mehr zum Buch
Rechtsänderungen sowie die Auswertung der neueren Rechtsprechung und Literatur erfordern ständig Aktualisierungen des Praxis-Kommentars. Ein Vorwort führt in dieses für die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bedeutsame Thema ein. Die Erläuterungen sind betont praxisnah, flüssig und leicht verständlich geschrieben und gliedern sich wie folgt: - Grundlagen: Geltungsbereich des Gesetzes, Funktion und Einteilung der öffentlichen Straßen - Teil I - Bau und Unterhaltung der öffentlichen Straßen: Planung, Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Straßen, Kreuzungen und Umleitungen, Anbau an öffentlichen Straßen und Schutzmaßnahmen, Eigentum an öffentlichen Straßen - Teil II - Gemeingebrauch und Sondernutzung: Gebrauch der Straße, Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus - Teil III - Zuständigkeiten für Straßenbau und Straßenaufsicht: Straßenbau, Straßenaufsicht - Teil IV - Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen: Ordnungswidrigkeiten, Übergangsbestimmungen, Schlussbestimmungen. - Der Anhang enthält Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Landesstraßengesetz, Auszüge aus anzuwendenden Rechtsvorschriften, eine Übersicht der Technischen Richtlinien sowie Satzungs- und Vertragsmuster. In der 19. Lieferung wurden viele Paragrafen durchgesehen und umfassend überarbeitet: §§ 1, 3, 11, 12, 17, 36-38, 40, 41, 47, 49, 53 LStrG; erstmals kommentiert wurde der neue § 42a LStrG (Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing). Der zuverlässige Kommentar eignet sich für alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Architekten, Planer, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Dozenten und Studierende. Begründet von Walter Bogner, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz a. D., fortgeführt von Rechtsanwalt Ralf Bitterwolf-de Boer, Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Willi Probstfeld, Regierungsdirektor a. D., Oberregierungsrat Jan Kaminski, Regierungsrat Bernd Schwarz und Amtsrat Martin Witte (alle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) finden sich profunde Sachkenntnis und weitreichende Praxiserfahrung in der Kommentierung wieder.