Zum Stellenwert von Obergutachten im Fahreignungsbegutachtungsprozeß
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Der Stellenwert von Obergutachten im Fahreignungsbegutachtungsprozess wurde durch eine Evaluationsstudie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg überprüft. Mit Blick auf die neue Fahrerlaubnisverordnung vom Januar 1999, die nach Interpretation norddeutscher Bundesländer Obergutachten nicht mehr vorsieht, sollte eine Validierung dieser Fahreignungsprognosen Aufschluss über die Effizienz von Obergutachten (erstellt durch wissenschaftlich besonders qualifizierte Personen) geben. Die Untersuchung zeigt, dass die im Rahmen von Obergutachten gestellten Fahreignungsprognosen eine hohe Treffsicherheit aufweisen. Die geringe Rückfallquote spricht für eine hohe Prognosevalidität, die vorangegangene Standardbegutachtung nicht leisten konnte. Vor dem Hintergrund eines berechtigten öffentlichen Interesses an der Straßenverkehrssicherheit und dem Anspruch auf Einzelfallgerechtigkeit sollte eine differenziertere Begutachtung künftig nicht zugunsten von Standardbegutachtung aufgegeben werden, wie es die seit 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene neue Fahrerlaubnisverordnung vorsieht. Im Hinblick auf den in dieser Studie erwiesenen hohen Stellenwert von Obergutachten im Prozess der Fahreignungsbegutachtung, ergibt sich daraus die Notwendigkeit der Nachbesserung der neuen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unter Einbeziehung von Obergutachten.