Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal
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Spektakuläre Prozesse und das Interesse der Medienanbieter an hohen Einschaltquoten haben auch in Deutschland eine Diskussion um die Zulässigkeit von Fernsehaufnahmen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ausgelöst. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser die Problematik der audiovisuellen Berichterstattung aus dem Gerichtssaal in ihrer – in der Öffentlichkeit meist vernachlässigten – ganzen Breite. Entstehung und Entwicklung des Grundsatzes der Gerichtsöffentlichkeit werden ebenso wie die gegenwärtige Rechtslage thematisiert. Ausgehend von einem rechtsvergleichenden Blick auf die französischen und US-amerikanischen Regelungen sowie unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Prozeßmaxime werden die Möglichkeiten wie Grenzen der Gerichtsberichterstattung durch die elektronischen Medien untersucht. Abschließend entwickelt der Verfasser abweichend von dem in § 169 S. 2 GVG kodifizierten Aufnahmeverbot eigene Vorschläge zur Ausgestaltung der Medienöffentlichkeit im Strafverfahren. Die Untersuchung, die nicht nur den gegenwärtigen Stand des verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Diskurses reflektiert, eröffnet vielfältige Perspektiven und vermag somit die festgefahrene Diskussion um neue Aspekte zu bereichern.
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