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Beschäftigungssicherung

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Beschäftigungssicherung ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen betrieblichen Thema geworden. Was können Betriebs- und Personalräte hierzu vereinbaren? Antwort darauf geben 139 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus 111 Betrieben bzw. Unternehmen. Sie dokumentieren das Bemühen der betrieblichen Interessenvertretungen um eine aktive betriebliche Beschäftigungssicherung. Den Arbeitnehmern werden zur Beschäftigungssicherung Zugeständnisse abverlangt bei Arbeitszeit, Entgelt, betrieblichen Sozialleistungen, Altersregelungen, Beurlaubungen, Versetzungen, Entwicklung der betrieblichen Organisation und Weiterbildung. Dem stehen als Zusagen der Arbeitgeber der befristete Verzicht auf Kündigungen, die Übernahme von Auszubildenden, der Erhalt von Ausbildungseinrichtungen, die Sicherung von Eingruppierungen, der Verzicht auf Outsourcing, der Standorterhalt oder die Vornahme von Investitionen gegenüber. Betriebs- und Personalräte können das Instrument einer freiwilligen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung nutzen, um solche Regelungen zu treffen. Zu berücksichtigen sind aber auch die geltenden Tarifverträge. Die Broschüre bietet vielfältige Anregungen und Hinweise für die Ausgestaltung von Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung in der betrieblichen Praxis.

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1999

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