Rechtsfragen der Verwertung und Beseitigung von Abfällen
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Drei Jahre nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die zentrale Frage der Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung noch nicht abschließend geklärt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hat die Verfasser gebeten, im Anschluß an ihr Rechtsgutachten zur „Abgrenzung von Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ von 1997 zu den in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten aktuellen Fragen der Verwertung und Beseitigung von Abfällen ein weiteres Rechtsgutachten zu erstatten. Das Gutachten wurde im Mai 1999 vorgelegt. Die seither bekannt gewordene Rechtsprechung konnte in dieser Veröffentlichung noch bis Juni 1999 berücksichtigt werden.