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Integration von Kindern mit Behinderungen

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Der vierte Band der Materialien zum Zehnten Kinder- und Jugendbericht enthält zwei Expertisen zum Thema „Kinder mit Behinderungen“: Durch die Aufnahme des § 35a in das Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen bei der Jugendhilfe. Die Expertise von Fegert gibt eine umfassende Definition des Begriffs „Seelische Behinderung“ im KJHG und schildert ausführlich die Problematik im Rahmen der Eingliederungshilfen insgesamt und mahnt insbesondere die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, sowie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe an. Die Expertise von Frühauf gibt einen Überblick über die in den letzten Jahren entstandenen Angebote gemeinsamen Lebens und Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung. Die Integrationsbewegung stellt sich dabei nicht als singuläre Erscheinung dar, sondern ist Teil einer umfassenden Neuorientierung in der Behindertenhilfe.

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1999

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