Der maßvolle Gesetzesvollzug im Steuerrecht
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Die Finanzverwaltung scheint sich bei der gesetzeskonformen und gleichmäßigen Umsetzung der Steuergesetze in einer Krise zu befinden. Als Krisensymptom und gleichzeitiger Sammelbegriff für eine Vielzahl ganz unterschiedlicher steuerrechtlicher Erscheinungsformen wird in der Literatur der Begriff des „maßvollen Gesetzesvollzugs“ gebraucht. Der maßvolle Gesetzesvollzug wird dabei in erster Linie als Reaktion der Finanzverwaltung auf ein vom Gesetzgeber zu verantwortendes „Steuerchaos“ angesehen. Die vorliegende Untersuchung des maßvollen Gesetzesvollzugs im Steuerrecht unternimmt im Gegensatz zu dieser herrschenden Sichtweise den Versuch, die wesentlichen Erscheinungsformen des maßvollen Gesetzesvollzugs von der rechtsstaatlich bedenklichen Charakterisierung als gesetzwidrig vereinfachende Notlösung einer überforderten Finanzverwaltung zu befreien. Der richtig verstandene maßvolle Gesetzesvollzug im Steuerrecht erweist sich dabei in seinen Erscheinungsformen der typisierenden Rechtsanwendung, der tatsächlichen Verständigung und der finanzbehördlichen Ermittlungsgrundsätze als funktionsgerechte und selbstverantwortliche Wahrnehmung von einfachgesetzlich eröffneten, verwaltungseigenen Kompetenzen und Spielräumen bei der Gesetzesauslegung und Gesetzeskonkretisierung durch die Finanzbehörden.