Territoriale Begrenzung und Ausschließlichkeit von Lizenzen
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Die Globalisierung hat auch im Bereich des geistigen Eigentums die Exporte ansteigen lassen und zu einem Bedürfnis nach grenzüberschreitendem Schutz geführt. Auf Drängen der Wirtschaft hat die EG deshalb 1994 für Marken und Pflanzensorten gemeinschaftliche gewerbliche Schutzrechte geschaffen. Die neuen Schutzrechte lassen jedoch offen, inwieweit ausschließliche Gebietslizenzen – das klassische Mittel des Technologietransfers – möglich sind. Der Autor klärt das Verhältnis der EGV-Auslegung durch den EuGH und dem nachfolgenden Sekundärrecht und untersucht die Rechtsprechung des EuGH auf Differenzierungen zwischen den einzelnen gewerblichen Schutzrechten. Trotz des unklaren Gesetzeswortlauts hält er exklusive Gebietslizenzen auch an den gemeinschaftlichen Schutzrechten für möglich. Dies untermauert er mit einer Darstellung der faktischen Auswirkungen räumlich nicht begrenzbarer Lizenzen auf dem Markt für Pflanzensorten. Die Arbeit ist für Wissenschaftler aber auch für Rechtsanwälte, Richter oder Verbandsjuristen, die mit dem innergemeinschaftlichen Export von geistigem Eigentum befaßt sind, von Nutzen.