Besteuerung wiederkehrender Bezüge
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Stützte die Rechtsprechung bis zum Jahr 1991 die Steuerpflicht wiederkehrender Bezüge mehr oder weniger allein auf das formale Merkmal der Wiederkehr bzw. den zivilrechtlichen Leibrentenbegriff, vollzog sich im Jahr 1991 ein grundlegender Wandel. Ausgangspunkt hierfür war ein Beschluß des Großen Senats des BFH, der anhand des Leibrentenbegriffs erstmals die eigenständige Teleologie der Besteuerung wiederkehrender Bezüge betonte. Die Folgen dieser Grundentscheidung prägen das Rechtsgebiet bis heute nachhaltig. Seither sind auf ihrer Basis über 40 Entscheidungen zur Besteuerung und Abzugsfähigkeit wiederkehrender Bezüge allein im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Die Entwicklung gipfelte vorerst Ende 1996 in einem umfangreichen Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung wiederkehrender Bezüge (sog. Rentenerlaß). An diese Entwicklung anknüpfend, legt der Verfasser im ersten Teil seiner Untersuchung ein rechtsdogmatisch und anwendungspraktisch überzeugendes Fundament der Besteuerung wiederkehrender Bezüge. Im zweiten Teil der Bearbeitung leitet er hieraus systemgerechte Besteuerungsfolgen für die verschiedenen Arten wiederkehrender Bezüge sowohl auf Seiten des Gebers als auch des Empfängers ab. Er bildet hierzu einen allgemeinen und umfassenden steuerrechtlichen Funktionsbegriff aller privaten wiederkehrenden Bezüge im Austausch mit einer Gegenleistung, der dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Vorgänge, der entgeltlichen Kreditierung, gerecht wird. Das von der sogenannten Folgerechtsprechung des BFH weiterentwickelte Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen stellt Ralf Schmitz ausführlich dar, wobei er sich auch mit dem Rentenerlaß der Finanzverwaltung kritisch auseinandersetzt. Letztlich lehnt der Verfasser die Rechtsfigur sowohl aus rechtssystematischen als auch aus rechtshistorischen Gründen ab. Er sieht hierin - entsprechend dem Erbschaft-/Schenkungssteuerrecht - einen teilentgeltlichen Vorgang.