Der Folgeschaden
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Das Werk befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung für Folgeschäden und dem hierfür bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der AHB. Der Verfasser wendet sich zunächst dem Begriff des „Folgeschadens“ zu. Er weist nach, dass hinsichtlich dieses Begriffes bislang keine terminologische Einigkeit erzielt wurde und ihm ein inhaltlich unterschiedliches Verständnis zugeordnet wird. Zur Vermeidung von terminologischen Missverständnissen einerseits und zur Gewinnung einer vielschichtigeren Sichtweise des Problemkomplexes schlägt er die Verwendung einer differenzierten Terminologie vor. Anschließend wird die zivilrechtliche Haftung für die Folgen des schädigenden Ereignisses behandelt. Der Autor betont, dass als Ausgangspunkt von dem Prinzip der Totalrestitution auszugehen sei. Von diesem dürfe nur im Einzelfall insbesondere aufgrund des Gedankens des Schutzzwecks der Norm abgewichen werden. Ausgehend von dieser Betrachtungsweise werden sodann einzelne ausgesuchte Probleme der vertraglichen und deliktischen Haftung untersucht. Hinsichtlich des heftig diskutierten Problembereiches des Folgeschadens in der Haftpflichtversicherung wendet sich der Verfasser gegen pauschalisierende Betrachtungsweisen wie z. B. den sog. „Satz vom Folgeschaden“. Ausgehend vom Einzelschadensprinzip sowie unter Beachtung der Rechtsnatur der AHB als AGB beinhaltet das Werk zahlreiche Einzeluntersuchungen. Durch die strikte Trennung der primären von der sekundären Risikobegrenzung wird die Vielzahl von Einzelfragen - entgegen der bislang z. T. gängigen Praxis - in dem jeweiligen konkreten dogmatischen Zusammenhang dargestellt. Hierdurch werden einzelne Probleme in ein neues Licht gerückt und modifizierten Lösungen zugeführt. Aufgrund seiner differenzierten Terminologie bez& uuml, glich des „Folgeschadens“ führt der Autor Einzelfragen neuen, stä, rker differenzierenden Lösungen zu. So gelangt er insbesondere zu einem neuen Verständnis des sog. unechten Vermögensschaden. Mit Hilfe dieses neuen Verständnisses sowie der strikten Trennung von bislang z. T. vermengten Problemkomplexen führt er heftig umstrittene Fragen einfachen Lösungen zu.