Der Aufwendungseigenverbrauch im System der Umsatzsteuer
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Bei der Darstellung des Aufwendungseigenverbrauchs im System der Umsatzsteuer geht es vor allem um die Beantwortung der Frage, ob die Anknüpfung dieses Umsatzsteuertatbestandes an ertragsteuerliche Wertungen mit den Zielvorgaben des UStG vereinbar ist. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, daß dies zwar nicht in jedem Einzelfall zutrifft, die Bezugnahme auf das Einkommensteuerrecht aber grundsätzlich gerechtfertigt ist. Das nationale Umsatzsteuerrecht wird in zunehmendem Maße durch die Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsakte der Europäischen Union beeinflußt. Es gilt deshalb, die Vereinbarkeit des Aufwendungseigenverbrauchs mit den Vorgaben des Europarechts zu untersuchen. Hierbei stellt sich heraus, daß der Aufwendungstatbestand nicht in allen Einzelheiten den Vorgaben des Europarechts gerecht wird und auch eine richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Norm z. T. nicht in Betracht kommt. Schließlich wird der Eigenverbrauch noch in Grundzügen einem Umsatzsteuersystem gegenübergestellt, in dem bestimmte Repräsentationsaufwendungen mit «Verbrauchscharakter» durch Versagung des Vorsteuerabzugs von vornherein mit Umsatzsteuer belastet werden. Dabei ergibt sich, daß die Eigenverbrauchsbesteuerung gegenüber der letztgenannten Lösung systematisch vorzugswürdig ist.