Bürgerliches Recht
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Auch die neue Auflage ist der bewährten studiengerechten Darstellung des Rechtsstoffes treu geblieben. Leitlinien dabei sind Anschaulichkeit und Verständnisförderung. Im Mittelpunkt stehen die zentralen Rechtsinstitute des Bürgerlichen Rechts, nicht zuletzt ihr Zusammenwirken. Mit Beispielen wird nicht gespart, Streitfragen werden exemplarisch erörtert. Der Band zum Allgemeinen Teil enthält das Fundament des Privatrechts. Vieles wird aber nur mit Bezug auf speziellere Bereiche hinreichend anschaulich. Daher erfolgen immer wieder „Vorgriffe“ auf in anderen Bänden näher erörterte Aspekte. Das Arbeiten mit dieser verschränkten Darstellung wird dem Benutzer durch viele Querverweise erleichtert. „. Der pädagogischen Zielsetzung dient auch der häufige Gebrauch von Schaubildern und Kästchen, in denen wesentliche Aussagen punktuell zusammengefasst werden. Ein kurzer, m. E. aber wichtiger Abschnitt ist der Anspruchsprüfung bei der Fallbearbeitung gewidmet.“(Schauer, JBl 10/2002).
Publikation
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Bürgerliches Recht, Peter Bydlinski
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2005
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- Titel
- Bürgerliches Recht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Peter Bydlinski
- Verlag
- Verlag Österreich
- Erscheinungsdatum
- 2005
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3211274448
- ISBN13
- 9783211274446
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Auch die neue Auflage ist der bewährten studiengerechten Darstellung des Rechtsstoffes treu geblieben. Leitlinien dabei sind Anschaulichkeit und Verständnisförderung. Im Mittelpunkt stehen die zentralen Rechtsinstitute des Bürgerlichen Rechts, nicht zuletzt ihr Zusammenwirken. Mit Beispielen wird nicht gespart, Streitfragen werden exemplarisch erörtert. Der Band zum Allgemeinen Teil enthält das Fundament des Privatrechts. Vieles wird aber nur mit Bezug auf speziellere Bereiche hinreichend anschaulich. Daher erfolgen immer wieder „Vorgriffe“ auf in anderen Bänden näher erörterte Aspekte. Das Arbeiten mit dieser verschränkten Darstellung wird dem Benutzer durch viele Querverweise erleichtert. „. Der pädagogischen Zielsetzung dient auch der häufige Gebrauch von Schaubildern und Kästchen, in denen wesentliche Aussagen punktuell zusammengefasst werden. Ein kurzer, m. E. aber wichtiger Abschnitt ist der Anspruchsprüfung bei der Fallbearbeitung gewidmet.“(Schauer, JBl 10/2002).