Konstruktionen einer Ausfallhaftung des Staates für zahlungsunfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts
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In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte und immer neuen Schlagzeilen über die „Zahlungsunfähigkeit“ der Kommunen - so zuletzt im schweizerischen Leukerbad - wird der Ruf nach einer Ausfallhaftung des Staates laut. Das ist Grund genug, die Dogmatik einer verschuldensunabhängigen Staatshaftung zu untersuchen. In diesem Rahmen spielen die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eine besondere Rolle, da in diesen Konstruktionen seit langem Haftungsnormen gesehen werden. Diese sehen sich allerdings erheblicher europarechtlicher Kritik ausgesetzt, auf die eingegangen wird. Schließlich wird geprüft, ob das Konzernrecht die Herleitung einer Ausfallhaftung zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts begründen kann. Malte Masloff wurde 1971 in Heilbronn/Neckar geboren. Nach Abschluss einer Banklehre folgte von 1994 bis 1998 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hannover. 1998 erste juristische Staatsprüfung in Hannover und Beginn der Promotion. Von 1998 bis 2000 Referendariat in Niedersachsen mit Stationen bei der DHV Speyer, der Sparkassenaufsichtsbehörde in Lüneburg und bei Clifford Chance in Hongkong. 2000 zweite juristische Staatsprüfung und Abschluss der Promotion.