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Die Harmonisierung der indirekten Steuern in Europa
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei der Ausgestaltung ihres Steuerrechts in zunehmender Weise durch europarechtliche Vorgaben gebunden. Der mittlerweile erhebliche Einfluß des Europarechts auf das Recht der indirekten Steuern kommt vor allem in Art. 33 der 6. MWSt-RL und Art. 3 der System-RL deutlich zum Ausdruck. Diese beiden Richtlinienbestimmungen untersagen den Mitgliedstaaten die Einführung bzw. Beibehaltung bestimmter Steuern. Wie weit diese Vorschriften aber im einzelnen die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten beschränken, ist in Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten. Eine umfassende Auslegung der beiden Normen aus dem Gesamtzusammenhang des Steuerharmonisierungsprozesses heraus ist daher notwendig.
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2000
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