Das bringt die Unternehmenssteuerreform 2001 für mittelständische Unternehmen
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Die Unternehmenssteuerreform bringt ab 1.1.2001 gerade für die mittelständige Wirtschaft grundlegende Neuerungen mit sich. Bei GmbHs und Aktiengesellschaften wird das bisherige körperschaftssteuerliche Anrechnungsverfahren ersetzt durch das sog. Halbeinkünfteverfahren, bei dem die Dividende beim Anteilseigner nur zur Hälfte besteuert wird. Der Körperschaftssteuersatz wird einheitlich auf 25% gesenkt. Bei Personenunternehmen wie oHG oder KG erhalten Unternehmer beim Verkauf einen Altersfreibetrag von DM 100.000,- und profitieren vom halben Steuersatz bei der Betriebsaufgabe. Da haben gerade mittelständische Unternehmer die Möglichkeit, die für sie günstigste Lösung zu wählen. Für Unternehmer, Geschäftsführer und kaufmännische Abteilungsleiter vor allem in Mittelbetrieben