Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
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Unparteilichkeit ist eine der herausragenden Pflichten von Sachverständigen. Die Besorgnis der Befangenheit kann zur Ablehnung und in schwerwiegenden Fällen zum Verlust der Vergütung führen. Ablehnungsanträge sind in Gerichtsverfahren fast schon zur Regel geworden. Die Rechtsprechung lässt oft keinen roten Faden erkennen. Die Sachverständigen sind – meist unverschuldet – die Leidtragenden. Wie können Sachverständige einer Ablehnung vorbeugen? Und was können sie tun, wenn der Ablehnungsantrag auf dem Tisch liegt? Die überarbeitete vierte Auflage der IfS-Broschüre „Abgelehnt wegen Befangenheit“ bietet Lösungswege und konkrete Hilfen für die Praxis an. Die Broschüre stellt die Rechtslage in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs dar, erläutert die Fallgruppen in alphabetischer Reihenfolge und gibt Sachverständigen gleichzeitig Tipps und Ratschläge, wie sie das Risiko einer Ablehnung vermeiden oder -zumindest mindern können; dazu werden zehn Gebote zur Neutralität vorgestellt, deren Einhaltung sich der Sachverständige bei jedem Gutachtenauftrag zur Pflicht machen sollte. In der alphabetisch geordneten Darstellung der einzelnen Sachverhalte, die zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit führen können, werden einige prägnante Gerichtsentscheidungen in Form von Leitsätzen beispielhaft zitiert. Bei den Themenbereichen „Verlust der Vergütung bei grober Fahrlässigkeit“ und „Befangenheitsfallen bei der Ortsbesichtigung“ wurde auf eine umfassendere Wiedergabe der Gerichtsentscheidungen geachtet, weil diese Informationen für Sachverständige von erheblicher finanzieller Bedeutung sind – im Streitfall kann dann die einschlägige Rechtsprechung zitiert werden. Es werden insgesamt 250 Gerichtsentscheidungen vorgestellt. Weitere Entscheidungen zur Ablehnungsproblematik der letzten 20 Jahre finden sich in den „IfS-Informationen“ und können aus dem „IfS-Wissensforum“ herunter geladen werden.