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Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

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Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats sind ein ständiges Reizthema in der betrieblichen Praxis des Betriebsrats. Ist der Computer, der Internetzugang, die Homepage oder das Faxgerät erforderlich im Sinne des Betriebsverfassungsrechts? Muß der Arbeitgeber die Kosten einer bestimmten Schulung tragen? Wie sieht es mit den rechtlichen Voraussetzungen und der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers aus, wenn der Betriebsrat einen Rechtsbeistand oder einen Sachverständigen einschalten möchte? Insbesondere bestehen Unsicherheiten zu der Frage der Kosten einer Einigungsstelle. Hier besteht viel Unsicherheit, die den Betriebsrat davon abhält, die für eine sachgerechte Arbeit im Interesse der vertretenen Beschäftigten notwendigen Maßnahmen zu treffen. Um so verwunderlicher, daß es bislang nur eine Unzahl von selektiv die Problematik behandelnden Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften und viele, nur jeweils bestimmte betriebliche Konstellationen betreffende Einzelfallentscheidungen, die kaum generalisierbar waren, gab. Die Autorin, die auf eine langjährige juristische Praxis als Anwältin und Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit zurückblicken kann, hat nun erstmals eine Monografie veröffentlicht, die sich sämtlicher - oben aufgezeigter - Fragen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für den Sachaufwand des Betriebsrats annimmt. In dieser Form und Informationsfülle ist - soweit ersichtlich - kein vergleichbares Buch verfügbar. Neben der Darstellung der - je nach betrieblicher Konstellation - vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten des Betriebsrats, stellt die Autorin auch in praktisch äußerst sinnvoller Weise dar, wie die jeweils für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf seiten des Betriebsrats einzuhaltenden Voraussetzungen auszusehen haben (Beschlussfassung/Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber). Abgerundet wird das Werk durch die Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten für den Fall einer Verweigerung der Kostentragung durch den Arbeitgeber und durch Musterbeschlüsse zu den Fragen der Kostentragung. Insgesamt ein äußerst empfehlenswertes Werk, welches ebenfalls als erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG angesehen werden kann. Besprochen von Michael Puzicha, Rechtsanwalt

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1998

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