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Die Ortsbesichtigung durch vom Gericht beauftragte Sachverständige ist in der ZPO nicht gesetzlich geregelt, unterliegt jedoch bestimmten Regeln, die von Rechtsprechung und Literatur entwickelt wurden. Sachverständige müssen diese Verfahrensregeln kennen, um nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt zu werden und um ihren Vergütungsanspruch bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung nicht zu verlieren. Die Broschüre informiert über diese Regelungen und fasst die umfangreiche Rechtsprechung sowie Literatur in verständliche Leitsätze zusammen. Sie bietet Sachverständigen auch praktische Verhaltensregeln für ihre tägliche Arbeit. Im Anhang finden sich Musterschreiben und Checklisten, die eine schnelle Übersicht über die komplexe Rechtsmaterie ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden Verhaltensregeln bei Bauteil- und Konstruktionsöffnungen sowie Tipps zur Vermeidung von Befangenheitsanträgen, wobei 13 Fallgestaltungen aufgelistet werden, die unbedingt vermieden werden sollten. Neu ist ein Kapitel über das Anfordern von Unterlagen und die Nutzung von Prüfgeräten in den Räumen einer Partei. Zudem werden Vorgaben zum Fotografieren während der Ortsbesichtigung und das Verhalten bei der Feststellung von Gefahren behandelt. Die Checkliste zu Bauteil- und Konstruktionsöffnungen wurde aktualisiert. Die 8. Auflage bringt die Rechtsmaterie auf den neuesten Stand und bietet eine umfassende Übersicht über relevante Rechtsprechung und L
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Merkblatt zur Durchführung einer Ortsbesichtigung, Katharina Bleutge
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- Erscheinungsdatum
- 2000
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