Programminformationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
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Das Institut für Rundfunkrecht zu Köln wurde 1967 durch Beschluß der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und des Senats der Universität zu Köln als Institut an der Universität errichtet. Es ist durch Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Medienrechts in den Betrieb der Fakultät integriert. Die Leitung obliegt den Universitätsprofessoren Dr. Hanns Prütting und Dr. Dres. h. c. Klaus Stern. Die Forschung des Instituts erstreckt sich auf viele Gebiete der Rechtswissenschaften, die für die Medien relevant sind. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts befaßt sich das Institut vor allem mit den verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen des Rundfunkwesens einschließlich seiner europäischen und internationalen Aspekte. Die privatrechtlichen Fragestellungen im Medienrecht erstrecken sich auf Probleme der Vertragsgestaltung zur Programmproduktion, Zulässigkeitsfragen im Rahmen von Programmgestaltung und -finanzierung, arbeitsrechtliche Fragen im gesamten Medienbereich sowie auf wettbewerbs- und urheberrechtliche Fragen im Bereich der digtialen Technik. Der medienrechtliche Persönlichkeitsschutz, Presse- und Wettbewerbsdelikte sowie der Schutz der Informationsquellen, Eingrenzung von Gewaltdarstellungen und Jugendschutz in den Medien sind weitere Inhalte, die es wissenschaftlich zu beobachten gilt. Das Werk behandelt in wissenschaftlicher Vertiefung die Zulässigkeit der Veröffentlichung von pressemäßigen Programminformationen durch die Rundfunkanstalten. Für Juristen