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Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

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Seit 1991 besteht die europäische Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, welche mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.05.1998 in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Diese Bestimmungen beschränken sich im wesentlichen auf die Regelung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die erstmalig in Verkehr gebracht werden und bei denen daher bislang noch keine Zulassung existiert. Lediglich in eng begrenztem Ausmass wird das sog. Zweitinverkehrbringen, ein weiteres Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels, bei dem bereits eine Erstzulassung vorliegt und welches möglicherweise mit dem erstzugelassenen Mittel übereinstimmt, erwähnt. Es ergibt sich damit das rechtliche Problem, ob und inwieweit das Zweitinverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln einer eigenen Prüfung der Verkehrsfähigkeit bedarf. Besondere Bedeutung erlangt diese Problematik in den Fällen der EG-Importe, insbesondere bei Parallel- und Reimporten und jedem sonstigen Zweitinverkehrbringen eines EG-ausländischen Herstellers bei Vorliegen einer Erstzulassung in Deutschland. Die Arbeit untersucht unter Zugrundelegung der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung und einer vergleichenden Heranziehung des Arzneimittelrechts die rechtlichen Möglichkeiten einer sog. Zweitzulassung für die Fälle des Zweitinverkehrbringens. Dabei findet die massgebliche Rechtsnatur der pflanzenschutzrechtlichen Zulassung und die rechtliche Struktur der Regelungen des Pflanzenschutzrechts wesentliche Berücksichtigung. Die Studie bietet zudem eine Bestandsaufnahme der pflanzenschutzrechtlichen Regelungen sowie der sich im Pflanzenschutzrecht ergebenen Diskussionspunkte und ordnet dabei die Zweitzulassungsproblematik in den notwendigen methodischen Unterbau ein.

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2001

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