Die urheberrechtliche Stellung des Filmkomponisten
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Die Frage der Urheberschaft am Filmwerk ist so alt wie der Film selbst. Abgesehen vom Regisseur herrscht über die möglichen weiteren Berechtigten heftiger Streit. Insbesondere den Urhebern der sogenannten vorbestehenden Werke, also Drehbuchautoren, Filmarchitekten und Filmkomponisten, wird regelmäßig ein Urheberrecht am Filmwerk abgesprochen. Diese Arbeit widmet sich der Tätigkeit des Filmkomponisten und dessen Urheberrecht. Der Verfasser untersucht zunächst das Urheberrecht an der Filmmusik selbst sowie die Frage eventueller Leistungsschutzrechte des Filmkomponisten. Der dann folgenden zentralen Auseinandersetzung mit dem Urbeberrecht am Filmwerk stellt er eine eingehende Beschreibung der täglichen Praxis des Filmkomponisten voran und entwickelt daraus sein Ergebnis. Schließlich werden die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Ansprüche des Filmkomponisten diskutiert, soweit diese Fragen in der Praxis eine Rolle spielen. Die Arbeit bietet einen Beitrag zur Grundlagenforschung hinsichtlich der noch offenen Frage des Filmurheberrechts und richtet sich an interessierte Juristen, die in den Bereichen Film, TV und Musik tätig sind. Der Autor ist verantwortlicher Justitiar einer großen deutschen Filmproduktionsgesellschaft.