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Wahlen und Wahlrecht

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Die Jahrestagung 1997 der Vereinigung für Verfassungsgeschichte beschäftigte sich mit dem Thema „Wahlen und Wahlrecht“: Die hierzu gehaltenen Referate liegen nun zusammen mit den gehaltvollen Aussprachen vor. Bewußt wurden in den Themenkreis vielerlei Arten von Wahlen einbezogen, nämlich zu unterschiedlichen obrigkeitlichen Funktionsträgern und zu verschiedenen Zeiten. So beschäftigen sich nur zwei Beiträge dieses Bandes mit Parlamentswahlen. Harm-Hinrich Brandt (Würzburg) beleuchtet Praxis und Theorie des frühen deutschen Parlamentarismus mit der Betonung einer Vertretung bestimmter und gewichteter Interessen. Gleichfalls in den Bereich einer beschränkten Vertretung und damit eines beschränkten Wahlrechts führt die Thematik von Lothar Höbelt (Wien), nämlich die Wahl beziehungsweise Beschickung von Vertretungskörpern durch andere Vertretungskörper, und zwar am Beispiel von Österreich/Cisleithanien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Abgeordnetenhaus in komplizierter Weise aus den Landtagen gewählt wurde. Mit einer ganz anderen Art von Wahlen beschäftigt sich Barbara Dölemeyer (Frankfurt/Main) mit ihrem Beitrag zur Diskussion um die Richterwahl im 20. und vor allem im 19. Jahrhundert. Zwei Beiträge erläutern frühe Wahlen. Nicht nur das Wahlrecht, sondern auch konkrete Wahlen und ihre Wirkungen für die entsprechenden Gremien erörtert Wolfgang Herborn (Bonn) für das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Köln. Sigrid Schmitt (Mainz) liefert dazu die ländliche Parallele mit Wahlen zu Organen in dörflichen Gemeinden und Gerichtsbezirken vor allem im Mittelrhein- und Moselgebiet. Die Wahl des Staatsoberhaupts in Republiken behandelt Wilhelm Brauneder (Wien) vor allem für Deutschland und Österreich aufgrund der als modellhaft empfundenen voraufgegangenen Entwicklungen insbesondere in Frankreich und etwa auch in der Schweiz.

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2001

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