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Die Bauordnungen der Länder erlauben beim Bau oder bei wesentlichen Änderungen von Wohngebäuden und Radverkehrszielen die Forderung nach Fahrradabstellplätzen. Viele Gemeinden können entsprechende Ortssatzungen erlassen, während einige Länder diese Verpflichtungen in ihren Landesbauordnungen festlegen. In der Praxis herrscht oft Unsicherheit über die angemessene Anzahl von Abstellplätzen, was der Einführung von Abstellsatzungen entgegenstehen kann. Ziel der Untersuchung war es, Orientierungswerte für den Bedarf an Fahrradabstellplätzen bei verschiedenen Grundstücksnutzungen zu erarbeiten. Diese Werte sollen als Grundlage für Bedarfsziffern in Bauordnungen und kommunalen Satzungen dienen. Durch Zählungen abgestellter Fahrräder und Befragungen wurde die Nachfrage für unterschiedliche Gebäudenutzungen ermittelt. Bei Büro- und dienstleistungsähnlichen Nutzungen hängt die Nachfrage von den Radverkehrsanteilen der Mitarbeiter und der Kundenfrequenz ab. Im Einzelhandel lassen sich verschiedene Typen unterscheiden, die unterschiedliche Abstellplatzbedarfe aufweisen. Große Freizeiteinrichtungen haben oft eine niedrigere Nachfrage, als es bestehende Regelungen vorsehen. Der Radverkehrsanteil kann durch die Lage des Gebäudes, die Anzahl der Kfz-Stellplätze, die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs und die Topografie beeinflusst werden. Die abgeleiteten Orientierungswerte berücksichtigen unterschiedliche Anforderungen und beziehen sich a
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Bedarf für Fahrradabstellplätze bei unterschiedlichen Grundstücksnutzungen, Dankmar Alrutz
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- 2001
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