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Die handelsrechtliche Rechnungslegung der Tochtergesellschaft

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Sobald eine Kapitalgesellschaft einem Konzern angehört, reicht ihre Rechnungslegung nicht mehr aus. Der vorgeschriebene Konzernabschluß ist aber vorrangig mutterbezogen. Deshalb wird untersucht, welche Informationsfunktion dem Einzelabschluß abhängiger Tochter- und Enkelgesellschaften je nach Konzernform zukommt. Die Angaben in deren Einzelabschlüssen werden bewertet. So zeigt sich je nach Konzernform die Notwendigkeit zusätzlicher Angaben. Die Zusatzangaben werden durch eine Fülle von Beispielen anschaulich gemacht. Die Untersuchung erfolgt ausschließlich «de lege lata». Sie erhellt europarechtliche und rechtshistorische Wurzeln. Im Ergebnis zeigt sie, wie das Erfordernis einer getreuen Rechnungslegung durch Offenlegung tochterspezifischer Angaben zu erreichen ist.

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2001

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