Restriktionen der Wertreklame
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Wertreklame offenbart sich dem Adressaten in mannigfaltiger Gestalt. Neue Erscheinungsformen bringen regelmäßig ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit im Hinblick auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit mit sich. Dies zeigen die Beispiele der kostenlosen Abgabe von Mobiltelefonen, des Gratisvertriebs von Zeitungen, der Miles & More-Systeme oder etwa des Powershoppings. Die Arbeit untersucht die Sinnfälligkeit des Beurteilungsregimes der Wertreklame. Im Rahmen der Generalklausel des § 1 UWG werden u. a. die Fallgruppen des übertriebenen Anlockens und des psychologischen Kaufzwangs mit den dahinter stehenden Schutzzwecken in Verbindung gebracht. Untersucht wird auch, ob die §§ 1, 3 UWG ausreichenden Schutz gegen die Gefahren der Wertreklame bieten und damit die formaltatbestandlichen Restriktionen der ZugabeVO und des RabattG entbehrlich machen.
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Restriktionen der Wertreklame, Florian Bottenschein
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2001
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- Titel
- Restriktionen der Wertreklame
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Florian Bottenschein
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 2001
- ISBN10
- 3631383835
- ISBN13
- 9783631383834
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Wertreklame offenbart sich dem Adressaten in mannigfaltiger Gestalt. Neue Erscheinungsformen bringen regelmäßig ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit im Hinblick auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit mit sich. Dies zeigen die Beispiele der kostenlosen Abgabe von Mobiltelefonen, des Gratisvertriebs von Zeitungen, der Miles & More-Systeme oder etwa des Powershoppings. Die Arbeit untersucht die Sinnfälligkeit des Beurteilungsregimes der Wertreklame. Im Rahmen der Generalklausel des § 1 UWG werden u. a. die Fallgruppen des übertriebenen Anlockens und des psychologischen Kaufzwangs mit den dahinter stehenden Schutzzwecken in Verbindung gebracht. Untersucht wird auch, ob die §§ 1, 3 UWG ausreichenden Schutz gegen die Gefahren der Wertreklame bieten und damit die formaltatbestandlichen Restriktionen der ZugabeVO und des RabattG entbehrlich machen.