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Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise

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Holzgebäude mit mehr als drei Geschossen benötigen derzeit eine bauaufsichtliche Sondergenehmigung. Zukünftig sollen bis zu fünf Vollgeschosse regulär erlaubt sein. Um die Akzeptanz von Holz als wichtigen Baustoff für ökologisches und wirtschaftliches Bauen zu erhöhen und den hohen Brandschutzstandard in Deutschland zu gewährleisten, wurden umfangreiche Forschungen durchgeführt. Diese Forschungen unterstützen das Brandschutzkonzept der novellierten Musterbauordnung, die voraussichtlich Ende 2002 in Kraft tritt und die Gebäudeklasse 4 umfasst. Diese Klasse gilt für mehrgeschossige Holzbauwerke mittlerer Höhe, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses bis zu 13 m hoch ist und die Nutzungseinheiten pro Etage maximal 400 m² betragen. Tragende und aussteifende Bauteile müssen eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten aufweisen und dürfen nur mit unbrennbaren Dämmstoffen verkleidet werden. Der Begriff „brandschutztechnisch wirksame Bekleidung“ wurde präzisiert, um sicherzustellen, dass die Temperaturen an der Holzkonstruktion im Brandfall unter 270 °C bleiben. Durch Laborversuche und Brandversuche wurde eine wirtschaftlich akzeptable zweilagige Bekleidungskombination ermittelt, die den erforderlichen Brandschutz gewährleistet. Der Bericht enthält Empfehlungen zum Brandschutz für Holzbauwerke der Gebäudeklasse 4 und beschreibt Prüfverfahren sowie Konstruktionsprinzipien zur Entwicklung geeigneter Bauprodukte.

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Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in Holzbauweise, Dietmar Hosser

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2001
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