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Mit der Globalisierung der Wirtschaft steigen die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland, wobei Ungarn als attraktives Investitionsland gilt. Die nahezu abgeschlossene Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe und die Harmonisierung von Gesetzen, kombiniert mit positiven Wirtschaftsdaten, machen Ungarn besonders interessant, vor allem im Hinblick auf den zukünftigen EU-Beitritt. Deutsche Unternehmen können bei Direktinvestitionen zwischen verschiedenen Rechtsformen wie Betriebsstätte, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft wählen. In den ersten Jahren können voraussichtlich anfallende Anlaufverluste, die bei Investitionen in ungarische Betriebsstätten oder Personengesellschaften entstehen, bis einschließlich 1998 unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland verrechnet werden, trotz der Freistellung ungarischer Einkünfte gemäß dem DBA. Diese Arbeit zielt darauf ab, die steuerlich optimale Rechtsform für Direktinvestitionen zu bestimmen, sowohl durch eine allgemeine quantitative Analyse als auch anhand eines konkreten Beispiels, wobei auch potentielle Anlaufverluste berücksichtigt werden. Zudem wird die Diskussion um die Wiedereinführung der Verrechnung ausländischer, nach DBA freigestellter Verluste (§ 2a Abs. 3 EStG a. F.) analysiert, um die Auswirkungen des Wegfalls dieser Vorschrift auf deutsche Investoren zu beleuchten.
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Die steueroptimale Direktinvestition in Ungarn unter besonderer Berücksichtigung von Anlaufverlusten, Petra Oesterwinter
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- Erscheinungsdatum
- 2001
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