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Rechtsschutz von Folkloreformen

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Können sich die australischen Aboriginals gegen eine Vervielfältigung ihrer Kunstwerke auf T-Shirts oder Geldscheinen zur Wehr setzen? Besitzen die nordamerikanischen Navajos Rechte gegen die kommerzielle Nachahmung ihrer traditionellen Teppichknüpfereien? Können die betroffenen Gemeinschaften eine kollektive Entschädigung für die unberechtigte Nutzung ihrer Folkloreformen verlangen? Die jüngsten Entwicklungen vor der WIPO haben Hoffnungen keimen lassen, daß ein entsprechender Rechtsschutz von Folkloreformen in absehbarer Zeit gefunden werden könne. Der Autor untersucht die Eignung bestehender Immaterialgüterrechte, insbesondere des Urheberrechts, die Interessen der betroffenen Gemeinschaften an ihren Folkloreformen zu schützen. Bereits 1982 wurden von UNESCO und WIPO gemeinsam die sog. Model Provisions verabschiedet. Sie sehen einen Rechtsschutz von Folkloreformen auf Basis eines Zustimmungsvorbehaltes der betroffenen Gemeinschaften vor. Der Autor widmet sich der Frage, inwieweit diese den Schutz der Interessen der betroffenen Gemeinschaften gewährleisten. Er geht dabei insbesondere auf die Frage ein, warum die Model Provisions bis zum heutigen Tage in keinem der Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sind.

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2001

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