Private Normsetzung für die Rechnungslegung
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Die Arbeit thematisiert, ob und inwieweit in Zukunft eine noch stärkere Beteiligung Privater bei der Normsetzung für die Rechnungslegung ökonomisch sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Gestützt auf die Regulierungstheorie und das Wirtschaftsverfassungsrecht wird herausgearbeitet, dass aus individuellen und institutionellen Gründen weit reichende staatliche Vorabregulierungen für die Rechnungslegung notwendig sind, gleichwohl aber eine Beteiligung Privater an dieser Normsetzung sinnvoll und geboten ist. Unter Abwägung aller maßgeblichen ökonomischen und rechtlichen Aspekte wird gezeigt, dass der Erlass verweisungsfähiger Regeln durch ein beliehenes privates Rechnungslegungsgremium eine sachgerechte Beteiligung Privater an der Normsetzung für die Rechnungslegung darstellt.