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Rechtsfragen um die Wasserkraft

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Seit der ersten Auflage des Leitfadens 2001 hat sich viel auf dem Rechtsgebiet der Wasserkraft getan und es ist ein geistiger Wandel festzustellen. In das Wasserhaushaltsgesetz, das im Jahr 2009 komplett erneuert wurde, ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingeflossen. Dem Bund wurden aufgrund der Föderalismusreform viel mehr Rechte gegenüber den Ländern eingeräumt. Die „Lebensader der Wasserkraft“, das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde seit dem Erscheinen der ersten Auflage vollständig überarbeitet. Diese gründliche Überarbeitung behandelt nun: Rechtsgrundlagen; wassergesetzliche Grundentscheidungen nach WHG 2009; die Benutzung von Gewässern; Bewirtschaftungsziele, Aufstauen und Wasserkraftnutzung; spezielles Stauanlagenrecht; Gewässerunterhaltung und -ausbau; spezielle Betreiberpflichten; wasserrechtliche Verfahren, das Energie- und Vergütungsrecht der Kleinwasserkraft; das Zeitalter der erneuerbaren Energien; Wasserrechtsinhaber. Die Theorie der aktuellen Wasserrechtsfragen wird durch den Verfasser mit zusätzlichen Praxisbeispielen vielfältig angereichert, sodass Wasserkraftwerksbesitzer wie Berater Nutzen und Gewinn aus diesem Leitfaden ziehen können. Gerade in einem Zeitalter der Energiewende hin zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Energieversorgung und dem Wechsel vom fossil-nuklearen zum solar-effizienten Zeitalter ist die Klärung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit den neuen Energien ein wichtiger Eckpfeiler für die Entwicklung auf diesem Gebiet.

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Rechtsfragen um die Wasserkraft, Wilhelm Buerstedde

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2012
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