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Perspektiven der Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation

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Die zunehmende Ausdifferenzierung verschiedener Angebotstypen macht es erforderlich, die Reichweite der verfassungsrechtlichen Anforderungen an öffentliche Kommunikation perspektivisch auszuloten. Die Autoren gehen sowohl rechts- als auch wirtschaftswissenschaftlich der Frage nach, inwieweit bei neuen Kommunikationsdiensten, etwa im Internet, das kommerzielle Angebot ausreicht, um die freie öffentliche und individuelle Meinungsbildung zu sichern, oder ob es hierzu alternativer Angebote bedarf. Laut Bundesverfassungsgericht ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, durch die Ausgestaltung öffentlicher Kommunikation zu gewährleisten, daß die aus der Verfassung folgenden Zielvorgaben (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG) erfüllt werden. Davon ausgehend untersuchen die Autoren zum einen, welche Bedeutung Online-Dienste (z. B. Webcasting, Portale, Suchmaschinen, Newsgroups) für die öffentliche und individuelle Meinungsbildung aufweisen, und zum anderen arbeiten sie Defizite (sogenannte Marktmängel) eines rein kommerziellen Angebots im Hinblick auf die Erfüllung der verfassungsrechtlichen Zielvorgaben heraus.

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